Skip navigation

Rahmenbedingungen

Kosten der klinisch-psychologischen Behandlung

Die Kosten je Sitzung belaufen sich auf € 75,- (Stand 1.1.2020) und sind privatkostenpflichtig (d.h. eine Rückverrechnung über die Sozialversicherungsträger ist nicht möglich).

Es empfiehlt sich, die Rechnungen über den Jahresausgleich (Rubrik: medizinische Sonderausgaben) beim Finanzamt geltend zu machen. In seltenen Fällen übernehmen auch Zusatzversicherungen die Kosten für klinisch-psychologische Behandlung.

Dauer der klinisch-psychologischen Behandlung

Nach dem eingehenden Kennenlerngespräch, der Erhebung der Lebensgeschichte sowie allenfalls einer testpsychologischen Untersuchung wird eine erste Einschätzung der Behandlungsdauer vorgenommen und der Klientin/dem Klienten mitgeteilt. Anfangs finden die Sitzungen günstigerweise einmal in der Woche statt; wenn bereits eine erste Besserung im Sinne des Auftrages der Klientin/des Klienten eingetreten ist, dehnen sich die Intervalle aus. Das Ende der Behandlung wird gemeinsam vereinbart (selbstverständlich kann die Klientin/der Klientin die Behandlung jederzeit verlassen; ich behalte mir lediglich eine Empfehlung für die Vorgangsweise vor).

Die Einnahme von Psychopharmaka

Medikamente sind eine sehr sinnvolle Maßnahme, um die Spirale von negativen Gedankengängen, Ängsten oder anderen Beschwerden zu unterbrechen. Diese Medikamente verordnet im Regelfall die Fachärztin/der Facharzt für Psychiatrie oder auch die Allgemeinmedizinerin/der Allgemeinmedizinier. Diese Medikamente sind jedoch nicht in der Lage, die Lebenssituation oder eigene Verhaltensmuster zu verändern, die letztlich unter „krankmachende Bedingungen“ eingeordnet werden können. Um Strategien, Methoden und Techniken zu lernen, die auch langfristig eine positive Veränderung bewirken (über die Tabletteneinnahme hinaus) ist die klinisch-psychologische Behandlung angezeigt.